Unsere AGB können Sie hier downloaden.
Unsere sämtlichen Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich der Übersendung abweichender Konditionen bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden. Wir erkennen sie auch dann nicht an, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Sollten die Geschäftsbedingungen eines Kunden eine gleichartige Klausel beinhalten, gilt das Geschäft spätestens mit der Annahme unserer Ware durch den Kunden als zu unseren Vertragsbedingungen zustandegekommen.
Ein Abschluss aufgrund dieser Geschäftsbedingungen macht sie für alle weiteren Abschlüsse gültig, selbst wenn sie im Einzelfall nicht besonders vereinbart werden.
Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen eines gesonderten Abweichungsvertrages mit dem Kunden in Schriftform mündlich getroffene Vereinbarungen über Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind unwirksam. Dies gilt auch für Abänderungen des vereinbarten Formzwanges.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unserer Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
I. Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Sämtliche Abschlüsse und Vereinbarungen sind für uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.Der Kunde bestätigt mit der Erteilung eines Auftrages seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Sollte die Kreditwürdigkeit aufgrund von Auskünften nachträglich zweifelhaft sein, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen bzw. vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass gegen uns Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art entstehen.
II. Liefertermine
Die von uns angegebenen Liefertermine werden möglichst eingehalten. Sie sind aber unverbindlich, es sei denn, dass wir sie als besondere schriftliche Zusicherung gekennzeichnet haben. Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist nur nach einer angemessenen Nachfristsetzung möglich. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung von Lieferfristen sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist ausgeschlossen, soweit der Auftrag eine Sonderanfertigung zum Gegenstand hat.Insbesondere bei von uns nicht zu vertretenden Behinderungen im eigenen Betrieb, in Betrieben der Vorlieferanten oder in Fällen höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung bzw. entbindet uns teilweise oder ganz von der Erfüllung des Vertrages. Teillieferungen bleiben vorbehalten. Jede Teillieferung gilt als ein besonderes Geschäft im Sinne dieser Bedingungen.
III. Lieferungen
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht mit Verladung über. Dies gilt auch dann, wenn Empfangsstation oder frei Haus verkauft worden ist, unbeschadet der freien Wahl des Versandweges und der Versandart durch uns. Transportkosten und Transportversicherung gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden. Bei direkter Anlieferung durch den Verkäufer sind sie bei der Anlieferung in bar zu erstatten. Bei Selbstabholung der Ware durch eigenes Fahrzeug oder Vertragsspediteur des Käufers geht die Gefahr bei Aufgabe der Ware auf den Käufer über. Bei vereinbarter Abholung gilt als Liefertag der Tag der Bereitstellung.
IV. Gewährleistung
Offensichtliche und bei sorgfältiger Prüfung erkennbare Mängel hinsichtlich Vollständigkeit, Anzahl oder Qualität unserer Lieferung müssen uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Wareneingang beim Kunden oder dem von ihm benannten Empfänger schriftlich geltend gemacht werden. Bei Fristüberschreitung verliert der Auftraggeber sein Rügerecht. Zeigen sich innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht von zwei Jahren nach Lieferung Mängel, die von vornherein nicht zu erkennen waren, so muss die Mängelrüge hierüber gleichfalls unverzüglich schriftlich erhoben werden. Branchenübliche Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen im Rahmen der technisch bedingten Toleranzen berechtigen insbesondere bei Nachbestellungen, nicht zu Beanstandungen. Es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Grundsätzlich erkennen wir Reparaturen, die uns der Käufer belastet, nicht an. Es sei denn, die Eigenreparatur erfolgt mit unserer ausdrücklichen Einwilligung. Ist ein Nacherfüllungsanspruch gegeben, behalten wir uns vor, die Ware innerhalb einer Frist von 4 Wochen nachzubessern oder dem Käufer gegen Rückgabe der beanstandeten Ware neue Ware zu liefern. Rücksendungen der gelieferten Ware, Aufrechnungen gegen eventuelle Forderungen sowie Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teilbetrages sind ohne vorherige Verständigung nicht statthaft. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz oder entgangener Gewinn sind ausgeschlossen, sofern es gesetzlich zulässig ist. Unabhängig von unserem Verschulden steht dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften nur dann zu, wenn die Zusicherung ausdrücklich den Zweck einschließt, den Käufer gegen Mangelfolgeschäden abzusichern. Das Recht auf Rücktritt oder Minderung steht dem Käufer nur dann zu, wenn wir bei Vorliegen eines Mangels die Nachbesserung oder Nachlieferung in angemessener Frist unterlassen oder diese nicht zur Beseitigung des Mangels führt. Im Falle von Schäden, die wir nicht zu vertreten haben, erfolgen Ersatzlieferungen und Reparaturen gegen Berechnung.
V. Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere werden Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, wird ausgeschlossen. Dies gilt nur dann nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Falle des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, verhandelbaren begrenzt.
VI. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB. Die gekaufte Ware bleibt bis zur Zahlung der Kaufpreisforderung unser Eigentum. Das Eigentum geht erst auf den Käufer über, wenn seine sämtlichen Verpflichtungen uns gegenüber aus allen Lieferungen, auch zukünftigen, erfüllt hat. Der Käufer ist verpflichtet: Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsware uns sofort mittels Einschreibebriefs anzuzeigen und Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Bei Verletzung dieser Verpflichtung sowie im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die gelieferte Ware sofort sicherzustellen und diese auf Kosten des Käufers ohne eigene Haftung bis zur restlosen Tilgung aller Verpflichtungen des Käufers bei uns oder einem Dritten zu verwahren. Uns oder unseren Beauftragten auf Verlangen Zutritt zu gewähren. Nach Ablauf des festgelegten Nettozahlungszieles oder im Insolvenzfall werden im Falle der Weiterveräußerung im Rahmen des ordentlichen Geschäftsverkehrs die Forderungen des Käufers gegen seinen Endabnehmer aus dem Weiterverkauf an uns abgetreten, und zwar unbeschadet dessen, ob die Ware an einen oder mehrere Abnehmer weiter veräußert worden ist.
VII. Herausgabe der Ware
Erfüllt der Käufer seine Verbindlichkeiten uns gegenüber nicht oder nicht pünktlich, wirkt er in unzulässiger Weise auf die gelieferte Ware ein oder verstößt er gegen unsere Zahlungsbedingungen, können wir ohne Fristsetzung, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware herausverlangen, unbeschadet des uns zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages. Bei Herausgabe der Ware ist der Käufer zu spesen– und frachtfreien Rücksendung verpflichtet. Der Ersatz eines etwaigen Minderwertes bleibt der Parteivereinbarung vorbehalten. Bei Vergleichen oder Insolvenzen bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf alle zur Masse gehörenden, von uns gelieferten, auch bereits vom Käufer bezahlte Ware, bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen. Im Falle der Zahlungseinstellung seitens des Kunden, bevor er uns die gelieferte Ware bezahlt hat, behalten wir uns das Recht vor, diese Ware auszusondern.
VIII. Zahlungsbedingungen
Für die Zahlung des Kaufpreises gelten vorbehaltlich anderer schriftlich abgeschlossener Zahlungsvereinbarungen folgende Bedingungen: Für jede Lieferung wird eine Rechnung erstellt. Zahlungen erfolgen innerhalb von 10 Tagen mit 2 {efb47aaf193a0b792c048da14c9be61ee16ef8801abb63195ac469b73c85437c} Skonto, innerhalb 30 Tagen netto. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in Höhe von 8 {efb47aaf193a0b792c048da14c9be61ee16ef8801abb63195ac469b73c85437c} über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet werden. Unbeschadet unserer Berechtigung, einen entstandenen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, Vermögensverschlechterung des Käufers, insbesondere bei Wechsel und Scheckprotesten, werden sämtliche Forderungen gegen den Käufer, auch die laufenden Wechsel, sofort fällig. Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme durchzuführen. Zahlungen werden nur stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist Lemgo. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch bei Wechseln und Schecks, ist das Amtsgericht Lemgo oder nach unserer Wahl das Landgericht Detmold ohne Rücksicht auf den Wertstreitgegenstandes. Das Amtsgericht Lemgo ist auch dann zuständig, wenn nach Vertragsabschluss ein Kunde Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlagert oder dies bei Klagerhebung nicht bekannt ist. Gleiches gilt für Ansprüche, die im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.